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Elektroschrott

Elektroschrott

Recycling


Nach den Bestimmungen des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes sind die Verbraucher verpflichtet, Elektroschrott (mit Ausnahme von Glühbirnen und Halogenlampen) fachgerecht und umweltschonend zu entsorgen, d.h. bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem anderen Ort mit Recycling-Containern abzugeben. Zu den Beleuchtungsgeräten, die nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden können, gehören:

- Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne elektronisches Vorschaltgerät (Energiesparglühlampen),

- Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren),

- Entladungslampen (einschließlich Metalldampflampen),

- LED-Glühbirnen.


Dies gilt nicht für Glühbirnen und Halogenlampen. Diese können über den Hausmüll entsorgt werden.


Auf Produkten, die für das Recycling bestimmt sind, ist ein durchgestrichenes Mülltonnenzeichen angebracht. Das bedeutet, dass das Produkt nicht zusammen mit anderen Abfällen in die Mülltonne geworfen werden darf.



Im 9design-Ladegeschäft können Sie Ihre gebrauchten Haushaltsgeräte kostenlos abgeben, sofern die gebrauchten Geräte vom gleichen Typ sind und die gleichen Funktionen erfüllen wie die vom Verkäufer (9d sp. z o.o.) verkauften Geräte. Wurde das gekaufte Gerät fern bestellt (z.B. über einen Online-Shop oder per Telefon), ist der Verkäufer verpflichtet, das gebrauchte Gerät gleichen Typs und gleicher Funktion (1:1) am Lieferort des neuen Gerätes abzuholen. Bitte kontaktieren Sie den Kundendienst für die Abholung.


Sie können auch Ihre Gemeinde oder Stadtverwaltung bitten, Ihnen eine Einrichtung in Ihrer Nähe zu nennen, die elektronische und elektrische Altgeräte kostenlos recycelt Um eine ordnungsgemäße Behandlung, Entsorgung und Wiederverwertung gebrauchter Produkte zu gewährleisten, sollten diese gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und den Bestimmungen der EU-Richtlinien zu ausgewiesenen Sammelstellen gebracht werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung der oben genannten Produkte trägt dazu bei, wertvolle natürliche Ressourcen zu sparen und mögliche negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden, die mit einer schlechten Abfallwirtschaft einhergehen.


Informationen über die Kosten der Abfallwirtschaft


Der E-Preis für die in Anhang Nr. 6 des Gesetzes vom 11. September 2015 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte genannten Geräte (GBl. v. 2015, Pos. 1688) beinhaltet die Kosten für die Abfallentsorgung im Sinne und gemäß den Bedingungen von Art. 16 des genannten Gesetzes.

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